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I. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen von SKYCOMP IT-Solutions ausgeführt.
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung gibt der Kunde als Auftraggeber ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB ab.
Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Übersicht, über
die von ihm abgegebene Bestellung - sog. Bestellbestätigung. Nach Übermittlung der druckfähigen
Daten kommt mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail der Vertrag zwischen
dem Auftraggeber und SKYCOMP IT-Solutions als Auftragnehmer und Vertragspartner zustande. Bei
Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige
ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet
deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
3. SKYCOMP IT-Solutions behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene
Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten
pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
verletzende Inhalte ergeben.
4. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten.
Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an SKYCOMP IT-Solutions zum Abschluss eines
Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen
Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Drucksachen. SKYCOMP IT-Solutions behält sich das
Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt SKYCOMP IT-Solutions das Angebot des Auftraggebers
an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Die
Kosten werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.
III. Kommunikation, Mitteilungen
1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-
Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis
zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.
2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal
und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails von SKYCOMP IT-Solutions erreichen.
Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber
stillschweigend auch für künftige Aufträge.
3. Mitteilungen von SKYCOMP IT-Solutions, die per E-Mail an die entsprechend Ziffer 1 angegebene E-Mail-
Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen,
die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht SKYCOMP IT-Solutions nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist.
4. SKYCOMP IT-Solutions ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder
nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen im Sinne der Ziffer 1 hinzuweisen. Dem Auftraggeber bleibt
aber der Nachweis gestattet, dass eine solche Mitteilung technisch möglich und zumutbar gewesen
wäre.
IV. Preise
1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die
Gültigkeitsdauer auf den Internetseiten besonders gekennzeichnet. Zudem gelten die im Angebot des
Auftragnehmers genannten Preise generell unter dem Vorbehalt, dass spätestens eine Wochen nach
Eingang der Bestellung bei dem Auftragnehmer die Übermittlung druckreifer Daten erfolgt und die bei
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit
19% sowie bei Datenübergabe per Datenträger auf dem postalischen oder einem anderen Weg - mit
Ausnahme der Datenübermittlung seitens des Auftraggebers per Upload oder E-Mail - eine
Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) für den Mehraufwand. Die Preise gelten im
Übrigen Frei Haus innerhalb Deutschlands. Sie schließen Verpackung, Fracht und Porto ein.
Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
3. Ist das Druckerzeugnis zum ermäßigten Steuersatz (von zurzeit 7%) abzurechnen, hat der
Auftraggeber das Vorliegen der Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche
nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen. Nach dieser Frist kann dies mangels Vorlage der
Druckdaten nicht mehr berücksichtigt werden.
Wegen der einzelfallbezogenen aufwendigen Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen sowie der
Kosten für die Archivierung wird dem Auftraggeber ein Aufwendungsersatz je Auftrag in Höhe von
netto 69 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungsergebnis die
Abrechnung zum ermäßigten Steuersatz ausschließt. Das Prüfungsergebnis kann - außer bei
offensichtlichen Fehlern - nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu
gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen
zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 19% abgerechnet werden. Bei Aufträgen die nach
entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden, wird eine
korrigierte Abrechnung zugeschickt und der Differenzbetrag abzüglich der o.g. Aufwendungen dem
Auftraggeber zurückerstattet.
4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch
verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung während des
laufenden Herstellungsprozesses werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche
Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer
geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Probeandruck ist im online-Handel
unüblich, aber die Nennung hier ist unschädlich.
5. Korrekturabzüge und Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom
Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
6. Die Zustellung der Sendungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten, so dass bei Nichtantreffen des
Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung
dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Ebenso werden die Kosten für eine
Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt,
sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.
V. Zahlung
1. Die Zahlung hat spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf
das angegebene Konto von SKYCOMP IT-Solutions zu erfolgen (Vorkasse) oder durch Abbuchungsauftrag. Andere Zahlungsarten (Zahlung per Rechnung) werden generell nicht akzeptiert.
2. Die Auftraggeberin stellt eine Rechnung für die auf die Bestellung des Auftraggebers hin geleistete
Lieferung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die
Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt
insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonnagemenge und
besonderer Materialien.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die
mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann SKYCOMP IT-Solutions als
Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die
Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der
Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen
Verhältnis beruhen.
§ 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
zahlen. Für Verbraucher gilt § 288 Abs. 1 BGB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die SKYCOMP IT-Solutions von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für
die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.
8. Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben,
erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für
sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange fort, bis gegenüber SKYCOMP IT-Solutions schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine
Verwendung mehr finden soll.
VI. Druckdaten, Prüfungspflicht
1. SKYCOMP IT-Solutions führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber
übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen
Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen - insbesondere unter dem Punkt
„Druckdaten“ - genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein
fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an SKYCOMP IT-Solutions sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in
der vom Auftraggeber gewünschten Art sind. Eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und
Seitenanordnung durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
3. Eine Überprüfung der Druckdaten auf Druckfähigkeit bezüglich der in den Kundeninformationen unter
„Druckdaten“ genannten Punkte durch SKYCOMP IT-Solutions kann vom Auftraggeber im Rahmen des
aufpreispflichtigen Sonderservice „Datencheck“ beauftragt werden. Sind die Druckdaten fehlerhaft,
so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung
ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch SKYCOMP IT-Solutions im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen. Ferner bleibt es dem
Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen (insoweit
gilt Punkt VI Ziffer 4). Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen,
sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für unerlässliche
Korrekturen zur Durchführung des Druckauftrages.
4. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der
Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch
andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern jedoch Fehler
durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von SKYCOMP IT-Solutions. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern
der Auftragnehmer Konvertierungen in Form von Satzleistung erbringen soll, werden diese
zusätzlich berechnet.
5. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann SKYCOMP IT-Solutions die Daten
konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim
Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus
erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Für diese
Konvertierung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 11,90 Euro in Rechnung gestellt.
VII. Lieferung
1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an
die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher
erfolgt der Gefahrübergang gem. § 446 S. 1 BGB.
2. Die angegebenen Fertigungsfristen beginnen bei Eingang der druckfähigen Daten oder der
schriftlichen bzw. online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung des aufpreispflichtigen
Sonderservices „Datencheck“ bis 11 Uhr noch ab dem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist; für
alle übrigen Fälle ab dem auf den Eingang folgenden nächsten Arbeitstag. Die Angabe der
Fertigungsfrist in Arbeitstagen umfasst Montag bis Freitag.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur
ausüben, wenn die Verzögerung von SKYCOMP IT-Solutions zu vertreten ist. Eine Änderung der
Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers oder
Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst
dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr
zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der
Verzögerung.
Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen
Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an den vom Auftraggeber angelieferten
Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein
Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Der Auftragnehmer erfüllt die ihm im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten.
Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten
Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei b2b-Kunden geht der Auftragnehmer, sofern
nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung
durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach
Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach
unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.
7. SKYCOMP IT-Solutions versendet Waren nach Deutschland, Portugal, Luxemburg, Dänemark und
Schweden. Ausgenommen sind die folgenden Gebiete: Helgoland, das Gebiet von Büsingen, die
Färöer-Inseln sowie Grönland.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der
Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine
Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an SKYCOMP IT-Solutions ab. SKYCOMP IT-Solutions
nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet,
den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den
Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist SKYCOMP IT-Solutions auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des
Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des
Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung von dem Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden
Waren ist SKYCOMP IT-Solutions als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem
Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung
beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der
Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
IX. Beanstandung/Gewährleistungsregelung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/
Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt
werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach
Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
3. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den
Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies
gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu
niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind (vgl. Punkt
VI).
Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu
einem früheren Auftrag, der bei SKYCOMP IT-Solutions gedruckt wurde.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist SKYCOMP IT-Solutions zunächst nach seiner Wahl zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt SKYCOMP IT-Solutions dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die
Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt)
verlangen.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich
zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber
hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur
unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen
von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens von SKYCOMP IT-Solutions. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung
obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen
Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte
Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der
Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %.
X. Haftung und Entschädigung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind mit Ausnahme der nachfolgend in Ziffer 2 aufgeführten Punkten ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet SKYCOMP IT-Solutions nur auf den
nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Auftraggebers
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der
Ware
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
3. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des
Auftraggebers (§ 643 BGB) durch SKYCOMP IT-Solutions, insbesondere fehlender Zusendung von
fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe (vgl. Punkt VI
Ziffer 3), verpflichtet sich der Auftraggeber, SKYCOMP IT-Solutions eine Entschädigungszahlung in Höhe
von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 € zu zahlen. Die Kosten für ggf.
beauftragten Sonderservice „Datencheck“ sowie für gewünschte Korrekturabzüge sind zusätzlich zu
zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall SKYCOMP IT-Solutions
Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch dem
Auftragnehmer bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung
angemessen ist.
4. Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist auch dann zu leisten, wenn der
Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen gemäß Punkt XI. nach Ablauf der kostenfreien
Stornofrist kündigt bzw. storniert. Bis zur Druckfreigabe gilt die unter Ziffer 3 genannte
Entschädigungsregelung. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess
unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97% der Auftragssumme zu entschädigen,
zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Datencheck“ und/oder Korrekturabzüge. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall SKYCOMP IT-Solutions
Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der
Auftragnehmer bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung
angemessen ist. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der
Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware auf Kosten des Auftragnehmers zu. Der
Auftragnehmer ist daher nach Stornierung/Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
XI. Rücktritt vom Vertrag/Kündigung
1. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand
der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich. Soweit der Auftraggeber nach
erfolgter Auftragsbestätigung den Auftrag storniert oder kündigt, ist er verpflichtet, eine
Entschädigungszahlung gemäß Punkt X. Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
leisten. Die mit der Stornierung anfallenden Kosten werden dem
Auftraggeber per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit
hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der
Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
3. Ferner besteht für den Auftragnehmer das Recht zu kündigen (§ 643 BGB) bei unterlassener
Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien
Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe. Vor Zusendung einer
Auftragsbestätigung hat derAuftragnehmer ferner das Recht, die Bestellung des
Auftraggebers zu löschen, sofern binnen 4 Wochen keine Übermittlung druckreifer Daten
erfolgt ist.
XII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Punkte IX. und X.) verjähren mit
Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung der unter Punkt X Ziffer 2 genannten
Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig
handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im
Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XIII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht
von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten
Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
XIV. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von SKYCOMP IT-Solutions nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der
Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen
die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
Auftraggeber selbst zu besorgen.
XV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat SKYCOMP IT-Solutions von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen
Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich
der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Geschäftssitz von SKYCOMP IT-Solutions.
2. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist und keinen Wohnsitz innerhalb der
europäischen Union hat, gilt ebenfalls der Geschäftssitz von SKYCOMP IT-Solutions als Gerichtsstand.
XVII. Datenschutz gemäß BDSG
Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden bei
dem Auftragnehmer in automatisierten Dateien gespeichert werden. Ferner ist der Auftragnehmer
berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und
nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder in
sonstiger Weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XIX. Informationen zum Anbieter
Die Internetseiten www.skycomp.de wird von SKYCOMP IT-Solutions (vertreten durch Andreas Ebbersmeyer)
betrieben.
Ilenweg 58
21502 Geesthacht
Fon: +49 4152 8378553
Fax: +49 4152 8378554
E-Mail: info@skycomp.de
Website: www.skycomp.de
Steuernummer: 27 019 13247 - FA Ratzeburg
USt.-Id. Nr.: DE 197460158
Stand: Februar 2010
Sie können die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von SKYCOMP IT-Solutions jederzeit auf der Internet-Seite www.skycomp.de einsehen, dauerhaft
abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen bzw. ausdrucken.
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